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Beschäftigungsnachweis für das Schengen-Visum: wie es in any wirklich läuft — aus erster Hand

Kurze Antwort
Für Schengen-Visumanträge ist bei Personen über 18 Jahren zwingend ein Auszug aus dem elektronischen Arbeitsnachweis (ETK) des Sozialfonds erforderlich, der über Gosuslugi oder beim MFC erhältlich ist. Ein analoges Arbeitsbuch dient lediglich als ergänzender Nachweis, falls das Beschäftigungsverhältnis vollständig vor 2019 endete und nicht digitalisiert wurde.

Aus echter Erfahrung

Für Schengen-Visumanträge wird ein analoges Arbeitsbuch (Arbeitsnachweis) im Allgemeinen nicht als Hauptdokument akzeptiert.
Für Personen über 18 Jahren ist ein Auszug aus dem Elektronischen Arbeitsnachweis (ETK) des Sozialfonds von Russland (SFR) erforderlich. Dieses Dokument kann über das Gosuslugi-Portal oder direkt beim SFR/MFC bezogen werden. Ein analoges Arbeitsbuch kann nur in seltenen Fällen als ergänzender Nachweis verwendet werden. Eine Ausnahme gilt, wenn das gesamte Beschäftigungsverhältnis vor Einführung der elektronischen Nachweise (etwa 2019) stattfand und nicht in das SFR-System überführt wurde. In solchen Fällen können das analoge Buch, zusätzliche Zertifikate oder Renten-/Dienstnachweise verwendet werden.
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