Für Angestellte wird oft eine Arbeitsbescheinigung akzeptiert, die das durchschnittliche monatliche Einkommen (jährlich berechnet) spezifiziert. Alternativ kann eine Standardbescheinigung ausreichen, die das monatliche Gehalt angibt, selbst wenn dieses bescheiden ist, zusammen mit einem Kontoauszug, der die Geldbewegungen zeigt. Einige Quellen deuten darauf hin, dass auch ein 2-NDFL-Formular akzeptabel ist. Für Selbstständige (IP) umfassen häufige Anforderungen einen 6-monatigen Auszug für das Geschäftskonto, einen 3-monatigen Auszug für das Privatkonto, Steuererklärungen (z. B. USN) und Registrierungsdokumente. Es wird im Allgemeinen davon abgeraten, Einkommensbescheinigungen selbst auszustellen; es wird bevorzugt, diese von einem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnen zu lassen.
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