B. 20. Juni für eine Einreichung am 1. Juli), im Allgemeinen akzeptabel, besonders wenn die Einreichung an einem Wochentag erfolgt. Der Status kann sich am nächsten Arbeitstag aktualisieren, wenn der Antrag an einem Freitag eingereicht wurde. Was Hotelbuchungen betrifft, so ist es zwar nicht zwingend erforderlich, dass diese nicht erstattungsfähig sind, es ist jedoch wichtig, sie klar und in Übereinstimmung mit den Visumanforderungen vorzulegen. Der Fokus sollte auf einem klaren und vollständigen Antragsdossier liegen, nicht unbedingt auf der Erstattungsfähigkeit der Hotelreservierungen.
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