Zu den wichtigsten Änderungen gehörten: 1. Übertragung der Zuständigkeit für Staatsbürgerschaften von Bundesrichtern auf die Nationale Migrationsdirektion (DNM). 2. Strengere Auslegung der 2-jährigen kontinuierlichen Aufenthaltsanforderung, die einen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt ohne Verlassen des Landes forderte. 3. Einführung der Staatsbürgerschaft durch Investition (ab 500.000 USD). 4. Reduzierung der Gültigkeit der 'precaria'-Aufenthaltserlaubnis von 180 auf 90 Tage, die nicht mehr auf die Staatsbürgerschaft angerechnet wird. 5. Strengere Anforderungen für den ständigen Aufenthalt (PMM), der nicht mehr automatisch für Eltern argentinisch geborener Kinder gewährt wird. Am 30. Juni 2026 erklärte die Wahlkammer (Argentiniens höchstes Wahlgericht) jedoch wesentliche Teile des DNU 366/2025 für null und nichtig. Das Gericht entschied, dass Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, da sie mit Wahlrechten zusammenhängen, nicht per Präsidialdekret geregelt werden können, unter Berufung auf Artikel 99.3 der Verfassung. Folglich: - Die Zuständigkeit für Staatsbürgerschaften fiel an die Bundesrichter zurück. - Die strenge Anforderung '2 Jahre ohne das Land zu verlassen' für die Staatsbürgerschaft gilt nicht mehr; es gilt die bisherige flexible richterliche Praxis. - Staatsbürgerschaft durch Investition ist rechtlich ausgesetzt. - Bestimmungen bezüglich PMM (ständiger Aufenthalt), insbesondere die strengeren Regeln für Eltern argentinisch geborener Kinder, waren Teil des Migrationsgesetzes und waren von dieser spezifischen Aufhebung nicht betroffen, bleiben also in Kraft. Die allgemeine Situation für Staatsbürgerschaft und Aufenthalt bleibt dynamisch mit laufender rechtlicher Auslegung.
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