Während internationale Führerscheine (IDP) im Allgemeinen anerkannt werden, kann es je nach Konvention, nach der der IDP ausgestellt wurde (Genf 1949 vs. Wien 1968), zu Unstimmigkeiten kommen. Sri Lanka operiert offiziell nach der Genfer Konvention, aber das Kraftverkehrsgesetz (Abschnitt 132b) schreibt den Erwerb einer „Anerkennungserlaubnis“ basierend auf Ihrem ausländischen Führerschein vor, die am Flughafen oder in einer lokalen Behörde gegen eine Gebühr (ca. 15.000 LKR) bearbeitet werden kann. Einige Reisende berichten, dass sie ihren IDP erfolgreich nutzen konnten, indem sie auf das Gesetz verwiesen oder bei einer Kontrolle ein kleines „Bußgeld“ an die Polizei zahlten. Für Versicherungszwecke im Falle eines Unfalls ist jedoch die offizielle Anerkennungserlaubnis entscheidend. Das Mitführen eines nach der Wiener Konvention ausgestellten IDP könnte zu Komplikationen führen. Es ist ratsam, für die aktuellsten Ratschläge die angepinnten Nachrichten in einschlägigen Reisegruppen oder lokalen Foren zu konsultieren.
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