Ein Satz Finanzdokumente des Sponsors ist in der Regel ausreichend, sofern er die Kosten für alle gesponserten Personen abdeckt. Visumformulare sollten zur besseren Lesbarkeit am Computer ausgefüllt statt handschriftlich ausgefüllt werden. Sollten sich Reisepläne (Tickets, Hotelbuchungen) nach der Einreichung des Visumantrags ändern, empfiehlt es sich, das Konsulat schriftlich zu informieren. Während russische Versicherungen in manchen Fällen akzeptiert werden, wird für bestimmte Schengen-Staaten wie Deutschland eine Versicherungspolice eines europäischen Anbieters empfohlen. Antragsteller sollten zudem beachten, dass bei Reisen durch Nicht-Schengen-Staaten (z. B. Türkei) auf dem Weg in den oder aus dem Schengen-Raum eine separate Reiseversicherung für diese Transitländer notwendig oder ratsam sein kann.
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