Während offizielle Richtlinien die Angabe des vollständigen Namens und der Kontaktinformationen des Übersetzers nahelegen, zeigt die praktische Erfahrung, dass eine einfache Erklärung am Ende der Übersetzung oft ausreicht. Diese Erklärung sollte den Namen des Übersetzers, das Datum der Übersetzung und optional Kontaktdaten enthalten. Selbstübersetzung ist zulässig, wenn der Antragsteller bestätigen kann, dass er die Übersetzung selbst angefertigt hat. Der Schlüssel liegt darin, die Echtheit der Übersetzung bestätigen zu können, falls Einwanderungsbehörden Fragen haben.
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