Das Hauptanliegen der Einwanderungsbehörde ist die Einhaltung der zulässigen Aufenthaltsdauer. In der Praxis ist die Abreise mit einer anderen Flugart als bei der Ankunft oft problemlos möglich. Es können jedoch spezifische Beschränkungen gelten, wenn der Abflughafen gewechselt wird oder das Ticket bestimmte Sperren enthält (z. B. Charterkontingent auf einem Linienflug). Unterscheidung der Flugarten: Linienflüge haben typischerweise 3-stellige Flugnummern (z. B. TK700), während Charterflüge als „Charter“ gekennzeichnet sein oder 4-stellige Nummern haben können. Fluggesellschaften wie Turkish Airlines, Egyptair, Air Cairo und Nesma Airlines führen häufig Linienflüge durch. Flüge, die über die Türkei führen, sind häufig Linienflüge.
✓ 1 Bericht aus Chats