Zu den wichtigsten Dokumenten, die für Anträge auf Familienzusammenführung/Heiratsvisum erforderlich sind, gehören ein ausländischer Reisepass, ein polizeiliches Führungszeugnis (gültig für 2 Monate, erfordert eine Beglaubigung durch das chilenische Außenministerium), eine Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde des chilenischen Ehepartners. Chile erkennt zwei Arten von ehelichen Verbindungen an: „union civil“ (eingetragene Partnerschaft) und „matrimonio“ (traditionelle Ehe). Die „union civil“ kann den Prozess für den ständigen Wohnsitz (PMJ) beschleunigen, beschleunigt jedoch nicht den Erwerb der Staatsbürgerschaft. „Matrimonio“ ermöglicht theoretisch die Staatsbürgerschaft, beschleunigt praktisch aber vor allem den befristeten und ständigen Wohnsitz. Anträge auf die volle Staatsbürgerschaft verlaufen in der Regel standardmäßig und dauern oft mehr als 1,5 Jahre, selbst mit rechtlicher Unterstützung. Für die „matrimonio“ ist ein Zeuge erforderlich und ein Übersetzer, falls keine der Parteien Spanisch spricht. Es ist ratsam, die erforderlichen Dokumente aus dem Herkunftsland im Voraus vorzubereiten und apostillieren zu lassen.
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