Mündliche Zusagen (z. B. via WhatsApp) sind weniger durchsetzbar. Mieter, die gezwungen sind, vorzeitig auszuziehen, könnten berechtigt sein, Umzugskosten oder sogar eine anteilige Maklerprovision geltend zu machen. Wenn ein Vermieter eine Kaution für vermeintliche Schäden (z. B. 400 EUR für einen Teefleck) ohne detaillierte Rechnungen oder Nachweise einbehält, kann dies anfechtbar sein. Mieter sollten prüfen, ob sie eine Rechtsschutzversicherung oder eine Haushaltsversicherung (die eine Haftpflichtversicherung beinhaltet) haben, da diese Rechtskosten oder Schäden am Mietobjekt abdecken können.
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