Der Student hat einen Aufenthaltstitel (VNJ) beantragt und erwartet diesen in Kürze; er hofft, das Studium im Wintersemester beginnen zu können. Frage: Bedeutet die „Möglichkeit, die Einschreibung bis zum Sommersemester 2027 persönlich vorzunehmen“, dass er für das Wintersemester (Beginn in ca. 6 Monaten) eingeschrieben ist oder nur für das Sommersemester? Wird die Universität ihn für das Wintersemester akzeptieren, falls der Aufenthaltstitel rechtzeitig bearbeitet wird, oder ist er an das im Einladungsschreiben genannte Semester gebunden?
✓ 1 Bericht aus Chats