Dies gilt auch für Besuche im Iran, Irak, Syrien, Jemen, Libyen, Nordkorea und Somalia. Solche Personen müssen bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat ein herkömmliches Nichteinwanderungsvisum (z. B. B1/B2) beantragen. Der Versuch, einen Besuch dieser Länder in einem ESTA-Antrag zu verheimlichen, gilt als Angabe falscher Informationen und kann zu einem dauerhaften Einreiseverbot für die Vereinigten Staaten führen. Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) verfügt oft über Aufzeichnungen solcher Reisen. Selbst mit einem B1/B2-Visum können Reisende, die diese Länder besucht haben, bei der Einreise mit verstärkten Kontrollen und einer sekundären Überprüfung (SSSS) konfrontiert werden. Diese Regel gilt nicht für kanadische Staatsbürger, da sie für Reisen in die USA kein ESTA beantragen müssen.
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