Während einige Quellen besagen, dass ohne gerichtlichen Beschluss nur eine äußere Überprüfung des Geräts zulässig ist (unter Berufung auf Artikel 23 der russischen Verfassung), legen anekdotische Belege nahe, dass Inhaber von Nicht-Russland-Pässen, insbesondere Personen mit EU-Aufenthaltstiteln oder -Staatsbürgerschaften oder Verbindungen zur Ukraine, mit langwierigen Verhören (2-4 Stunden) und tiefgreifenden digitalen Geräteprüfungen (Lesen von Messengern, Kontakten) konfrontiert sein können. Diese Vorfälle sind Berichten zufolge an Landgrenzen häufiger. Einige Reisende mit französischem VNJ berichteten von keinen Problemen, während andere ausgiebig befragt wurden. Es gibt widersprüchliche Informationen und unterschiedliche Erfahrungen.
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