Obwohl Touristen aufgrund der Straßenverhältnisse, die das Tempo ohnehin begrenzen, bei geringfügigen Verstößen nicht immer streng kontrolliert werden, gelten dort Verkehrsgesetze. Um April/Mai herum wurde eine bedeutende Regeländerung bzw. Verschärfung der Durchsetzung eingeführt, durch die die Anschnallpflicht streng kontrolliert wird. Bußgelder können sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Beifahrer verhängt werden, wenn diese nicht angeschnallt sind. Reiseleiter sind sich dieser strengeren Durchsetzungsmaßnahmen im Allgemeinen bewusst. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind insbesondere auf mautpflichtigen Straßen ausgeschildert.
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