Dies ist eine zwingende Anforderung für die Grenzkontrolle, unabhängig davon, ob der Reisende ausländische Bankkarten oder andere finanzielle Nachweise besitzt. Das Bargeld dient speziell dazu, die finanzielle Leistungsfähigkeit für die Dauer des Besuchs nachzuweisen. Obwohl dieser Betrag von Einwanderungsbeamten nicht immer explizit abgefragt wird, müssen Reisende bereit sein, ihn bei Bedarf vorzulegen. Die Nichteinhaltung dieser Bargeldanforderung kann zur Verweigerung der Einreise führen.
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