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Ausfuhr von Bargeld in Japan: echte Erfahrungen aus Chats

Kurze Antwort
Bei der Ausfuhr von Bargeld aus Japan ab einem Gegenwert von 100.000 JPY besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Zoll. Reisende berichten, dass selektive Kontrollen insbesondere bei Zielorten wie Russland stattfinden.

Aus echter Erfahrung

Bei der Ausfuhr von Bargeld aus Japan werden Reisende möglicherweise nach der mitgeführten Menge gefragt, insbesondere wenn ihr Ziel Russland ist.
Obwohl es ein gesetzliches Limit gibt (Gegenwert von 100.000 JPY), haben Reisende berichtet, dass sie erfolgreich höhere Beträge mitgenommen haben, indem sie nur den zulässigen Höchstbetrag angaben und den Rest verschwiegen haben oder angaben, in ein Drittland zu reisen. Zollbeamte können selektiv nachfragen und Kontrollen durchführen.
✓ 4 Berichte aus Chats

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