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Visumspolitik in Frankreich: was man wirklich wissen muss

Kurze Antwort
Französische Visa werden aktuell primär auf die exakten Reisedaten begrenzt und häufig nur für die einmalige Einreise ausgestellt. Für mehrere Reisen empfiehlt es sich, für jeden Aufenthalt einen separaten Antrag zu stellen, da Langzeitvisa für Mehrfachreisen derzeit kaum gewährt werden.

Aus echter Erfahrung

Die Erteilung französischer Visa hat sich geändert.
Früher wurden Mehrfachvisa auch für kurze Aufenthalte häufig gewährt. Jetzt ist die Visumdauer oft auf die beantragten Reisedaten begrenzt, manchmal sogar kürzer als beantragt. Zum Beispiel kann ein Antrag auf 30 Tage zu einem 45-Tage- oder kürzeren Visum führen. Inhaber von Langzeitvisa (5 Jahre) erhalten jetzt oft nur Visa für die einmalige Einreise für 30–45 Tage. Es wird empfohlen, genau die für die Reise benötigte Anzahl an Tagen zu beantragen.
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Visa für private Besuche (Attestation d’accueil) für Nicht-Verwandte führen in der Regel zu kurzfristigen Ein- oder begrenzten Einreisevisa (ca.
40 Tage). Langfristige Visa mit mehrfacher Einreise sind primär Familienmitgliedern von EU-Bürgern vorbehalten. Antragsteller sollten einen klaren Reiseplan, Dokumente des Gastgebers und Nachweise über Bindungen zum Heimatland vorlegen.
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Französische Touristenvisa werden derzeit primär für die einmalige Einreise oder strikt innerhalb der Daten der ersten bestätigten Reise ausgestellt.
Für mehrere Reisen wird Antragstellern empfohlen, separate Termine für jede Reise zu buchen. Die ungefähren Kosten für einen selbst verwalteten Visumantrag liegen bei 15.000 RUB.
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Der Rückgang an Visaterminen für Frankreich könnte auf die gestiegene Nachfrage und die Einstellung von Visa zur mehrfachen Einreise zurückzuführen sein.
Zuvor erhielten Personen einjährige Visa und reisten zweimal, jetzt müssen sie möglicherweise zweimal beantragen, was die Anzahl der Anträge und damit die gefühlte Knappheit an Terminen erhöht.
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Bei der Beantragung eines Schengen-Visums (speziell für Frankreich) können Antragsteller ein Visum mit einer längeren Gültigkeitsdauer als ursprünglich beantragt erhalten.
Beispiel: Ein Antrag für 14 Tage führte zu einem 20-Tage-Visum für den Antragsteller und dessen studierendes Kind, selbst bei Antragstellung zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
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