Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten und Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft, können Sie vor deren Ablauf ein französisches Visum vom Typ D beantragen. Die Grundregel für Visumanträge besteht darin, den Großteil Ihres Aufenthalts in dem Land zu verbringen, das das Visum ausgestellt hat (in diesem Fall Frankreich). Obwohl es keine Binnengrenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums gibt, können Reisen durch Flugtickets, Hotelbuchungen und mögliche Kontrollen an Grenzen oder während der Reise nachverfolgt werden. Das ausstellende Land kann bei späteren Anträgen den Nachweis einer ordnungsgemäßen Nutzung eines früheren Visums verlangen. Derzeit überprüft Frankreich interne Reiserouten nicht so akribisch wie einige andere Länder (z. B. Ungarn in der Vergangenheit). Dennoch können Grenzkontrollen stattfinden, und Sie sollten darauf vorbereitet sein, Ihre Reiseabsichten und Unterkunftsreservierungen nachzuweisen.
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