B. beim Aufenthalt im Transitbereich eines Flughafens).
3. **Herkunft der Mittel:** Während die Hauptanforderung die Deklaration über 10.000 € ist, haben Zollbeamte das Recht, die Herkunft der Mittel für jeden Betrag abzufragen, insbesondere wenn sie es für notwendig halten.
4. **Folgen bei Nichteinhaltung:** Die Nichtanmeldung von Bargeld kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen und Einziehung der nicht deklarierten Gelder.
5. **Verfahren:** Nicht angemeldetes Bargeld kann bei der Ankunft oder Abreise beim Zoll deklariert werden. Es ist ratsam, die offizielle Website des französischen Zolls („Douanes“) zu konsultieren oder sie direkt zu kontaktieren, um präziseste und aktuellste Informationen zu Deklarationsverfahren und spezifischen Anforderungen zu erhalten.
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