B. vorheriger legaler Import oder Abhebung von einem Devisenkonto vor den Beschränkungen vom März 2022). 2. Einfuhr nach Frankreich/EU: Das Limit für die Einfuhr von Bargeld (EUR oder Gegenwert) ohne Deklaration beträgt 10.000 €. Dieses Limit gilt pro Person (Erwachsener) oder pro 'Familie/Gruppe' (Personen, die zusammen reisen und die Finanzen teilen). Wenn der Gesamtbetrag, der von einer Gruppe (z. B. einer Familie) mitgeführt wird, 10.000 € übersteigt, muss dies bei der Einreise beim Zoll deklariert werden. 3. Deklaration: Für Beträge in Höhe von oder über 10.000 € muss eine Zollerklärung (online oder in Papierform) ausgefüllt werden. Die Nichtdeklaration kann zu Bußgeldern und der Beschlagnahmung von Geldern führen. 4. Herkunftsnachweis: Zollbeamte können einen Herkunftsnachweis für die Gelder verlangen, insbesondere bei hohen Beträgen oder wenn Geld künstlich unter Familienmitgliedern aufgeteilt wurde, um die Deklarationsgrenzen zu umgehen. 5. Euro-Banknoten: Alle Serien von Euro-Banknoten, einschließlich älterer Ausgaben (z. B. Serie 2002), sind im gesamten Euroraum gesetzliches Zahlungsmittel und behalten ihren vollen Wert. Sie werden akzeptiert und müssen nicht umgetauscht werden.
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