Für Minderjährige ist das wichtigste Reisedokument ein Reisepass (ab 14 Jahren). Eine Geburtsurkunde ist nur erforderlich, um das Verwandtschaftsverhältnis nachzuweisen, wenn die Nachnamen unterschiedlich sind oder das Kind noch nicht 14 Jahre alt ist. Die Buchung von Zugreisen erfolgt mit den Daten des Reisepasses oder der Geburtsurkunde, und Grenzschützer verweigern den Zutritt selten, sofern keine spezifischen rechtlichen Einschränkungen vorliegen (z. B. Schulden bei der FSSP, was jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich ist). Die offiziellen Regeln verlangen normalerweise keine zusätzlichen Dokumente zur „elterlichen Zustimmung“, es sei denn, ein Kind reist mit einem Trainer eines Drittanbieters.
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