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Aufenthaltsregistrierung: wie es in Belarus wirklich läuft — aus erster Hand

Kurze Antwort
Russische Staatsbürger dürfen sich maximal 90 Tage pro Kalenderjahr in Belarus aufhalten, wobei die Frist jeweils zum 1. Januar zurückgesetzt wird. Für einen längeren Aufenthalt ist zwingend eine befristete (RVP) oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis (VNZH) erforderlich, da eine bloße Registrierung die 90-Tage-Grenze nicht aufhebt.

Aus echter Erfahrung

Russische Staatsbürger können sich bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr in Belarus aufhalten.
„Visa-Runs“ sind keine Option, und die 90-Tage-Frist wird am 1. Januar zurückgesetzt. Um länger zu bleiben, muss ein RVP (vorübergehender Aufenthaltstitel) oder VNZH (dauerhafter Aufenthaltstitel) eingeholt werden. Obwohl eine Registrierung möglich ist, hebt sie die 90-Tage-Frist nicht auf, es sei denn, es handelt sich um eine dauerhafte Registrierung, die mit einem RVP/VNZH verbunden ist. Der Erhalt eines RVP/VNZH erfordert in der Regel Gründe wie Beschäftigung, Studium oder Immobilieneigentum, obwohl es vereinfachte Verfahren für russische Staatsbürger geben könnte, die möglicherweise keine sofortige Beschäftigung erfordern. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man mit einem Pass (z. B. ukrainisch) nach Belarus einreist und sich mit einem anderen (z. B. russisch) registriert. Reisen durch Drittländer wie die Türkei sind möglich, können aber in Russland Bußgelder nach sich ziehen, wenn kein russischer internationaler Reisepass verwendet wird.
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Russische Staatsbürger, die sich länger als 90 Tage nach Erhalt einer lokalen Registrierung in Belarus aufhalten, ohne eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis (RVP/VNZh) zu besitzen, könnten als solche gelten, die Aufenthaltsgrenzen verletzen.
Es ist ratsam, die Migrationsbehörden (OGIM) zu konsultieren, um Klarheit über die Anforderungen für längere Aufenthalte zu erhalten.
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