„Visa-Runs“ sind keine Option, und die 90-Tage-Frist wird am 1. Januar zurückgesetzt. Um länger zu bleiben, muss ein RVP (vorübergehender Aufenthaltstitel) oder VNZH (dauerhafter Aufenthaltstitel) eingeholt werden. Obwohl eine Registrierung möglich ist, hebt sie die 90-Tage-Frist nicht auf, es sei denn, es handelt sich um eine dauerhafte Registrierung, die mit einem RVP/VNZH verbunden ist. Der Erhalt eines RVP/VNZH erfordert in der Regel Gründe wie Beschäftigung, Studium oder Immobilieneigentum, obwohl es vereinfachte Verfahren für russische Staatsbürger geben könnte, die möglicherweise keine sofortige Beschäftigung erfordern. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man mit einem Pass (z. B. ukrainisch) nach Belarus einreist und sich mit einem anderen (z. B. russisch) registriert. Reisen durch Drittländer wie die Türkei sind möglich, können aber in Russland Bußgelder nach sich ziehen, wenn kein russischer internationaler Reisepass verwendet wird.
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