B. Wohnsitz 2026 erfordert eine Einreichung im Mai 2027). Einkommen, das vor dem offiziellen Wohnsitzdatum erzielt wurde, wird in Brasilien nicht besteuert, aber alle Vermögenswerte und Barersparnisse, die weltweit zu Beginn des Wohnsitzes gehalten werden, müssen deklariert werden. Dies bildet eine Basis für die Bewertung zukünftigen Vermögenswachstums. Während zum Zeitpunkt der Einreichung kein Herkunftsnachweis verlangt wird, müssen Unterlagen (z. B. Auszahlungsbelege von Banken) für 5 Jahre aufbewahrt werden, falls eine spätere Prüfung erfolgt.
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