Die ursprüngliche notarielle Urkunde (Grundbuchauszug) ist nicht immer für den Notar notwendig; eine Kopie reicht für die Einreichung beim Visazentrum aus. Wenn keine Kopie verfügbar ist, kann der Eigentümer den bulgarischen Notar kontaktieren, der die Urkunde ursprünglich beglaubigt hat, um eine gescannte Kopie per E-Mail anzufordern. Entscheidend ist, dass die Anforderung einer Quittung über die Zahlung der Grundsteuern des letzten Jahres veraltet ist und vom bulgarischen Konsulat nicht mehr verlangt wird, obwohl sie möglicherweise noch auf alten Websites von Visazentren erscheint.
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