Ein Antragsteller sollte einen Kontoauszug vorlegen, der den verfügbaren Kontostand zeigt. Obwohl Kontostandsbescheinigungen mancher Banken (z. B. der „verfügbare Saldo“ der Alfa Bank) das Eröffnungsdatum des Kontos möglicherweise nicht ausweisen, bewerten die Einwanderungsbehörden die Mittelherkunft. Wenn ein Antragsteller keiner offiziellen Beschäftigung nachgeht, muss er klar darlegen, woher sein Geld stammt und wie die Reise finanziert wird. Eine kurz vor der Antragstellung erfolgte Gewerbeanmeldung bei gleichzeitig langer Transaktionshistorie kann auf Visabeamte verdächtig wirken, da sie vermuten könnten, dass die Mittel geliehen wurden, was auf eine unzureichende finanzielle Absicherung für die Reise hindeutet.
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