B. eine 67-jährige Witwe mit ausreichenden Mitteln) bei der Beantragung eines australischen Visums für eine gemeinsame Reise mit Ihnen (Sie besitzen ein 3-Jahres-Visum und haben einen Sohn, der australischer Staatsbürger ist): 1. Wenn die Reiseroute Ihrer Bekannten ein Treffen mit Ihrem australischen Sohn beinhaltet, ist es ratsam, dies im Visumantrag und im Begleitschreiben zu erwähnen. 2. Bezüglich der Angabe ihres eigenen Sohnes als Einlader: Die Meinungen gehen auseinander. Einige schlagen vor, dies zeige starke Bindungen zum Heimatland, während andere argumentieren, es sei unnötig, wenn sie über ausreichende persönliche Mittel verfüge, und könne den Antrag möglicherweise verkomplizieren. 3. Es wird dringend empfohlen, im Begleitschreiben anzugeben, dass sie mit Ihnen reist (einem Freund, der Australien bereits besucht hat). Geben Sie stets wahrheitsgemäße Informationen an.
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