B. ÖBB-Tickets), besteht ein häufiges Problem darin, dass beim Kauf ein „Ausgabennachweis“ bereitgestellt wird, während das eigentliche scannbare Ticket (mit QR-Code) erst durch Drücken einer Taste „ausgestellt“ wird, wonach es nicht mehr erstattungsfähig ist. Für Zwecke der Visumantragstellung ist der „Ausgabennachweis“ oder eine E-Mail-Bestätigung mit Zahlung und Reisedetails (Strecke, Datum, Name, Betrag) im Allgemeinen als Kaufnachweis ausreichend. Das vollständige Ticket mit QR-Code kann später ausgestellt werden, nachdem das Visum erteilt wurde, um die Erstattungsfähigkeit bis zum letzten möglichen Moment zu bewahren.
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